Zahnärztliche Materialien im Mund integriert, können, gleich von Beginn an oder je­doch über Jahre getragen, Unverträglichkeitsreaktionen auslösen.

Die Symptome oder Beschwerden können sich in der Mundhöhle abspielen (Schwellung, Verfärbung, Auflösung des Zahnfleisches, Taschenbildung des Zahnhalte­apparates, Brennen der Schleim­häute u.a.m.). Weiterhin sind ganzkör­perliche oder systemische Störungen möglich (Verdauungstrakt, Herz-Kreislauf-System, Gelenke, Haut, Haare u.a.m.).

Die allgemeine zahnärztliche Unter­suchung wird ergänzt durch regulations­medizinische Testung, insbesondere mit AK (Applied Kinesiologie). Dabei filtern wir die individuell unverträglichen Materialien wie Metalle, Kunststoffe oder Zemente an Kronen, Brücken, Füllungen oder Prothesen heraus.

Oft versorgen wir die Patienten zunächst mit einfacheren Übergangsversorgungen, um erst einmal die Symptome zu beseitigen. Im Zuge der Gesundung verändern sich meist die Schleimhaut­verhältnisse. Erst danach erhält der Patient eine definitive Versorgung. Alle in die Mundhöhle einge­setzten Materialien werden vorher regulations­medizinisch getestet.